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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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EN/DE/NL/ES/PL

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 8 April 2024 geändert und gelten somit für alle Verträge mit Coulisse, die nach dem 8 April 2024 geschlossen werden. Coulisse kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern oder aktualisieren. Neue Fassungen werden stets auf der Website veröffentlicht.     

Das Inhaltsverzeichnis: 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 
Artikel 1 Anwendbarkeit 
Artikel 2 Angebote 
Artikel 3 Vereinbarung 
Artikel 4 Preise und vom Kunden zu leistende Sicherheiten 
Artikel 5 Lieferfristen 
Artikel 6 Anwendbarkeit der Incoterms  
Artikel 7 Lieferung der Leistung 
Artikel 8 Verpackung 
Artikel 9 Kontrollpflicht des Kunden 
Artikel 10 Rückgabe 
Artikel 11 Abweichungen 
Artikel 12 Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten 
Artikel 13 Zahlung 
Artikel 14 Garantie und Reparaturen 
Artikel 15 Haftung und Entschädigung des Kunden  
Artikel 16 Haftung von Coulisse 
Artikel 17 Höhere Gewalt 
Artikel 18 Rücktritt vom Vertrag 
Artikel 19 Rechte an geistigem Eigentum 
Artikel 21 Vertraulichkeit 
Artikel 22 Auslegung 
Artikel 23 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht 
SONDERBESTIMMUNGEN 
Artikel 24 Pflichten des Kunden  
Artikel 25 Pflichten von Coulisse  
Artikel 26 Kostensteigernde Bedingungen 
Artikel 27 Ausführungsfrist, Aufschiebung der Fertigstellung 
Artikel 28 Fertigstellung und Abnahme 
Artikel 29 Unterbrechung durch den Kunden, vorzeitige Beendigung 

A. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Anwendbarkeit 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die von Coulisse B.V. und ihren Konzerngesellschaften (im Folgenden "Coulisse") auf dem Unternehmensmarkt gemacht werden, einschließlich: Verkauf von Produkten, Erbringung von Dienstleistungen wie Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten, Beratung und Einschaltung von Hilfspersonen und Dritten ("die Leistungen").  
  2. Coulisse hat mehrere Konzerngesellschaften, über die sie ihre Produkte verkauft oder Dienstleistungen erbringt: "Components" und "DIY". "Components" verkauft und erbringt Dienstleistungen für Komponenten und Textilien für Fensterdekoration. "DIY" verkauft Standardgrößen für Fensterdekoration. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unterschiedliche Bestimmungen für DIY-Produkte. 

Artikel 2 Angebote 

  1. Alle Angebote von Coulisse sind freibleibend, und die darin genannten Qualitätsstandards, Modelle, Größen, Farben und sonstigen Spezifikationen stellen eine Schätzung dar.  
  2. Alle in den Unterlagen von Coulisse enthaltenen Informationen, gilt, dass Änderungen vorbehalten sind. 

Artikel 3 Vertrag 

  1. Ein Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Kunde ein Angebot von Coulisse annimmt. Wenn der Kunde Coulisse ein Angebot macht, kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde eine Auftragsbestätigung von Coulisse erhält oder wenn Coulisse die Leistungen liefert. Wenn die Auftragsbestätigung vom Angebot des Kunden abweicht, gilt die Auftragsbestätigung von Coulisse als neues Angebot, das der Kunde annehmen muss, bevor ein Vertrag zustande kommt.  
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Bei Widersprüchen zwischen dem Vertragstext und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertragstext maßgebend.  
  3. Mündliche Zusagen und/oder ergänzende oder sonstige Vereinbarungen mit Mitarbeitern, Hilfspersonen von Coulisse und/oder Dritten bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsleitung und binden Coulisse erst, wenn sie einem zur Vertretung Befugten von Coulisse angenommen worden sind.  

Artikel 4 Preise und vom Kunden zu leistende Sicherheiten 

  1. Alle von Coulisse genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.), Transportkosten, Versandkosten und/oder anderer Abgaben.  
  2. Wenn sich nach Vertragsabschluss, aber vor der (vollständigen) Ausführung des Vertrags einer oder mehrere preisbestimmende Faktoren erhöhen, ist Coulisse berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.  
  3. Coulisse ist jederzeit berechtigt, eine nach ihrem Ermessen angemessene Sicherheit in Form einer Anzahlung, einer Bankgarantie oder einer Bürgschaft für die Erfüllung der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Kunden zu verlangen, auch wenn dies zu einer Überschreitung der Fristen und/oder Liefertermine führt. Wenn der Kunde die geforderte Sicherheit nicht stellt, ist Coulisse berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, unbeschadet des Rechts von Coulisse auf Ersatz aller Schäden, die ihr dadurch entstehen. Coulisse haftet nicht für den Schaden, den der Kunde dadurch erleidet oder erleiden wird.  
  4. Die Vertragsbeendigung gemäß den Bestimmungen dieses Artikels entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen zur Bezahlung der bis zum Zeitpunkt der Beendigung gelieferten Leistungen.  

Artikel 5 Liefertermin 

  1. Die von Coulisse angegebene Lieferfrist bzw. der angegebene Liefertermin ist eine Schätzung und stellt keine Frist dar. Coulisse behält sich das Recht vor, die Lieferfrist anzupassen, wenn Umstände eintreten, auf die Coulisse keinen Einfluss hat, wie z. B. Änderungen in der Verfügbarkeit von Rohstoffen, Arbeitskonflikte, Transportverzögerungen oder andere Ereignisse, die Coulisse daran hindern, die Leistungen rechtzeitig zu liefern. Im Falle einer Änderung der Lieferfrist informiert Coulisse den Kunden so schnell wie möglich schriftlich darüber. Bei nicht fristgerechter Lieferung ist Coulisse schriftlich in Verzug zu setzen und ihr Gelegenheit zu geben, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist doch noch zu liefern, ohne dass Coulisse dem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig ist.  
  2. Die Lieferfrist beginnt einen Werktag nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Kunden und sobald Coulisse im Besitz aller vom Kunden bereitzustellenden Sachen, Spezifikationen, Anweisungen, Daten und Dokumente ist, sowie zu dem Zeitpunkt, zu dem eine eventuell vereinbarte Sicherheitsleistung im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Besitz von Coulisse ist.  
  3. Wenn keine Frist für die Übernahme durch den Kunden vereinbart wurde, ist Coulisse berechtigt, den vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen, wenn die Leistungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch Coulisse vom Kunden übernommen wurden.   

Artikel 6 Anwendbarkeit der Incoterms  

  1. Die Lieferungen von Coulisse unterliegen den Bestimmungen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Incoterms.  
  2. Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Incoterm.  

Artikel 7 Lieferung der Leistungen 

  1. Die Lieferungen von Coulisse erfolgen frei Frachtführer (FCA Enter), sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.  
  2. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass Coulisse für den Transport der Leistungen sorgt, erfolgt die Lieferung zu dem Zeitpunkt, an dem die Leistungen am vereinbarten Bestimmungsort zur Auslieferung bereitgestellt werden.  
  3. Der Kunde muss dafür sorgen, dass Coulisse den Bestimmungsort, an den die Leistungen geliefert werden müssen, über eine gut befestigte, öffentliche Straße erreichen kann, ohne dass die von Coulisse oder von ihr beauftragten Dritten eingesetzten Transportmittel beschädigt werden.  
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen am vereinbarten Lieferort und zum vereinbarten Zeitpunkt in Besitz zu nehmen. Alle zusätzlichen oder sonstigen Kosten, die Coulisse dadurch entstehen, dass der Kunde die Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig in Besitz nimmt, gehen zu Lasten des Kunden. In diesem Fall ist Coulisse berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistungen auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern. Für jeden Tag, an dem der Kunde die Leistungen nicht rechtzeitig in Empfang nimmt, verwirkt der Kunde außerdem eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 500,- EUR.  
  5. Coulisse kann die Leistungen in Teillieferungen liefern und in Rechnung stellen.  

Artikel 8 Verpackung 

  1. Die Art der Verpackung wird von Coulisse bestimmt. Wünscht der Kunde eine besondere Art der Verpackung und/oder des Versands, so gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu Lasten des Kunden.  
  2. Coulisse wird keine Verpackungen zurücknehmen.  

Artikel 9 Untersuchungsplficht des Kunden 

  1. Der Kunde hat die gelieferten Leistungen unmittelbar nach der Lieferung im Sinne von Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch der Qualität zu prüfen. Wenn der Kunde bei dieser Inspektion (sichtbare) Mängel, Unzulänglichkeiten und/oder Schäden an den Leistungen feststellt oder hätte feststellen müssen, muss er diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Lieferung, detailliert und schriftlich an Coulisse melden. Abweichend vom Vorstehenden muss der Kunde im Falle von DIY Produkten, die in Umkartons verpackt sind, die Leistungen prüfen, sobald sie aus dem Umkarton genommen werden. In jedem Fall erlischt das Recht des Kunden, sowohl die Anzahl als auch die Qualität der gelieferten Leistungen zu reklamieren, sechs (6) Monate nach der Lieferung, wie in Artikel 7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.  
  2. Wenn der Kunde die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels nicht einhält, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Leistungen in einwandfreiem und unversehrtem Zustand erhalten hat, und das Recht des Kunden, zu behaupten, dass die Leistungen nicht vertragsgemäß sind, erlischt.  

Artikel 10 Rücksendungen 

  1. In allen Fällen werden Rücksendungen ohne einen Mangel an der Leistung von Coulisse grundsätzlich nicht akzeptiert, insbesondere wenn die Leistung nach den individuellen Spezifikationen des Kunden hergestellt wurde.  
  2. Wenn Coulisse bereit ist, die Leistungen zurückzunehmen, kann sie dies an Bedingungen knüpfen, wie z.B. die Rücksendung der Leistungen in der Originalverpackung und in dem Zustand, in dem der Kunde sie erhalten hat, oder der Kunde muss Coulisse die im Zusammenhang mit der Rücksendung entstandenen Kosten erstatten. Wenn sich die Leistung als mängelfrei erweist, gehen die Kosten für die Rücksendung außerdem zu Lasten des Kunden. Die Rücksendung erfolgt auf Risiko des Kunden.  
  3. Der Kunde ist für den Nachweis der Rücksendung verantwortlich, einschließlich der Menge der zurückgesandten Leistungen. Kann der Kunde keinen Nachweis erbringen, wird davon ausgegangen, dass die zurückgesandten Leistungen nicht eingegangen sind.  

Artikel 11 Abweichungen 

  1. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe, Ausführung, Härte, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Position des symmetrischen Wasserzeichens, Nummern und dergleichen stellen keinen Mangel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der (gesamten) Leistung.  
  2. Bei der Beurteilung, ob die gelieferte Leistung über die zulässigen Grenzen hinaus abweicht, ist ein Mittelwert aus dem gesamten Inhalt der gelieferten Leistung zu bilden; ein gesamter Lieferinhalt kann nicht wegen weniger Abweichungen beanstandet werden.  

Artikel 12 Eigentumsvorbehalt und Sicherheit 

  1. Das Eigentum an den von Coulisse an den Kunden gelieferten Leistungen geht erst dann auf den Kunden über, wenn alle Beträge, die der Kunde Coulisse aufgrund eines wie auch immer gearteten Vertrags,  einschließlich Zinsen und Kosten, schuldet, vollständig an Coulisse gezahlt worden sind. 
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, noch unbezahlte Leistungen zu liefern, zu veräußern, zu verpfänden oder zu belasten, ein beschränktes Recht an ihnen zu begründen oder anderweitig entgegen dem Eigentumsvorbehalt über sie zu verfügen oder sie an eine andere Partei als Coulisse zu verpfänden (oder besitzlos zu verpfänden). 
  3. Wenn das Eigentum von Coulisse z.B. durch Umwandlung, Verbindung oder Vermischung verloren gegangen ist, wird der Kunde zugunsten von Coulisse ein stilles Pfandrecht und/oder ein ähnliches Sicherungsrecht an der (neu) zu bildenden oder geschaffenen Sache bestellen. 
  4. Die Kosten, die Coulisse durch die Ausübung des Pfandrechts, des Eigentumsvorbehalts oder eines anderen Sicherungsrechts entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.  

Artikel 13 Zahlung 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, jede von Coulisse versandte Rechnung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Das Recht des Kunden, Zahlungen auszusetzen und/oder zu verrechnen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.  
  2. Die Zahlung der von Coulisse übermittelten Rechnungen kann nur an Coulisse auf das von ihr auf der Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen. Wenn der Kunde berechtigte Zweifel an der Echtheit von Rechnungen und/oder Zahlungsanweisungen hat, muss er dies Coulisse unverzüglich schriftlich mitteilen.  
  3. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit der Rechnung einverstanden ist, wenn er Coulisse nicht innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen schriftlich im Einzelnen darüber informiert. Eine Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.  
  4. Bei Nichtzahlung, verspäteter oder unvollständiger Zahlung ist der Kunde von Rechts wegen ab dem Fälligkeitsdatum der betreffenden Rechnung in Verzug und schuldet die gesetzlichen Handelszinsen auf den ausstehenden Bruttorechnungsbetrag, die sofort und ohne weitere Inverzugsetzung fällig sind.  
  5. Die gesamte Forderung von Coulisse, wie auch immer sie zustande gekommen ist, auch soweit sie noch nicht in Rechnung gestellt wurde, ist sofort und in voller Höhe fällig, - wenn der Kunde die von ihm geschuldeten Beträge nicht fristgerecht bezahlt; - wenn der Kunde Insolvenz anmeldet, die Insolvenz des Kunden beantragt wird oder wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt, er seinen Gläubigern einen Privatvergleich (WHOA) anbietet; - wenn der Kunde aufgelöst oder liquidiert wird; - wenn und sobald eine Pfändung gegen den Kunden bewirkt wird.  
  6. Alle Kosten, die durch oder im Zusammenhang mit der Einziehung oder außergerichtlichen Beitreibung der Forderung von Coulisse entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Diese (außer-)gerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf fünfzehn Prozent (15 %) des einzuziehenden (Brutto-)Betrags, mindestens jedoch auf einhundert Euro (€ 100,-) pro einzuziehende Forderung.  

Artikel 14 Garantie und Reparaturen 

  1. Coulisse garantiert, dass die Leistungen während der Garantiezeit bei normalem Gebrauch frei von Mängeln sind. Die Garantiezeit für DIY Produkte beträgt ein (1) Jahr und drei (3) Jahre für die Lieferung von Komponenten und Kollektionen. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Lieferung gemäß Artikel 7 und/oder Artikel 28 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Besteht die Leistung aus der Lieferung von Motoren und dazugehörigem Zubehör (wie z.B. Fernbedienung) zur Bedienung von Fensterdekorationen (im Folgenden: die Motoren), gilt eine Herstellergarantie von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Herstellung, oder zwei (2) Jahre ab dem Transaktionsdatum, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Das Transaktionsdatum bezieht sich auf das Datum, an dem die Motoren von Coulisse erworben wurden. 
  2. Soweit die Leistungen oder Teile davon von Coulisse von Dritten bezogen wurden oder wenn Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden, gilt ausschließlich die Garantie der betreffenden Dritten. 
  3. Beanstandungen im Rahmen der Garantie müssen vom Kunden innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels, des Fehlers und/oder des Schadens oder nach dem Zeitpunkt, zu dem diese Mängel, Fehler und/oder Schäden vernünftigerweise hätten entdeckt werden müssen, schriftlich bei Coulisse eingereicht werden. Die Garantie gilt nur, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Coulisse (sowohl finanziell als auch anderweitig und im Rahmen eines wie auch immer gearteten Vertrags) erfüllt hat. Geringfügige Abweichungen in Bezug auf Qualität, Farbe, Härte, Ausführung, Maße, Verarbeitung und dergleichen, die im Handel als zulässig erachtet werden oder technisch unvermeidbar sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.  
  4. Die betreffenden Leistungen müssen Coulisse dann innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach der in Absatz 3 dieses Artikels genannten schriftlichen Mitteilung des Kunden durch Rücksendung der Leistungen (oder Teilen davon) zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden.  
  5. Die Garantieverpflichtung von Coulisse besteht nach eigenem Ermessen in erster Linie darin, Fernreparaturhilfe anzubieten. Wenn das Problem nicht durch Fernunterstützung gelöst werden kann, repariert oder ersetzt Coulisse die Ware (den betreffenden Teil der Leistung) innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos oder erstattet den Preis der Leistung (des betreffenden Teils der Leistung), wobei die bereits abgelaufene Nutzungsdauer der Leistung (des betreffenden Teils der Leistung) berücksichtigt wird. Wenn die Leistungen die Lieferung von Motoren betreffen, erstattet Coulisse nur den Preis.  
  6. Wenn Coulisse die Leistungen (teilweise) ersetzt, wird sie Eigentümerin der ersetzten Leistungen. Der Kunde muss diese nach Rücksprache mit Coulisse auf eigene Kosten an Coulisse schicken.  
  7. Wenn sich der Kunde zu Unrecht auf die Garantie beruft, z. B. wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurde, ist Coulisse berechtigt, dem Kunden die ihr entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, darunter u. a. die Kosten für Untersuchung, Transport und/oder Reparatur. 
  8. Der Kunde kann sich nicht auf die Garantie berufen und seine diesbezüglichen Ansprüche erlöschen, wenn der Kunde die Leistungen nicht gemäß der mitgelieferten Anleitung verwendet, angebracht oder eingebaut hat oder die Leistungen anderweitig unsachgemäß oder nicht im Einklang mit dem normalen Gebrauch oder entgegen den empfohlenen Methoden verwendet, angebracht, eingebaut oder gelagert hat. Die Garantieverpflichtungen von Coulisse erlöschen auch, wenn die Leistungen bei übermäßiger Feuchtigkeit oder extremen Temperaturen verwendet, angewendet, eingebaut oder gelagert wurden. Handelt es sich bei den Leistungen um die Lieferung von Motoren, erlöschen die Garantieverpflichtungen außerdem, wenn das Garantiesiegel gebrochen oder die Motoren geöffnet wurden.  

Artikel 15 Haftung und Freistellung durch den Kunden 

  1. Wenn der Kunde, seine Untergebenen und/oder von ihm gegenüber Coulisse und/oder seinen Untergebenen eingeschaltete Dritte eine oder mehrere seiner Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz, dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen, ist der Kunde gegenüber Coulisse stets zum Ersatz aller direkten und indirekten Schäden verpflichtet, die Coulisse dadurch entstehen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Diese Bestimmung schließt nicht aus, dass Coulisse andere Ansprüche (z.B. auf Erfüllung) gegen den Kunden geltend machen und/oder andere rechtliche Maßnahmen (z.B. Rücktritt) ergreifen kann. Unter "indirektem Schaden" sind zu verstehen: Gewinn- und/oder Einkommensverluste, (Produktions- oder sonstige) Verluste, Kosten für oder im Zusammenhang mit Stillstand oder Verspätung, Strafen, Rabatte und/oder Zahlungen von Dritten (oder der Verlust dieser), und zwar im weitesten Sinne des Wortes.  
  2. Der Kunde hält Coulisse schadlos und entschädigt sie für alle Ansprüche Dritter, die sich aus der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Coulisse durch den Kunden, seine Untergebenen oder von ihm eingeschaltete Dritte ergeben, darunter: Patentrechte, Markenrechte, Designrechte und Urheberrechte an den Leistungen, Entwürfen, Lizenzen, Know-how und Informationen.  

Artikel 16 Haftung Coulisse 

  1. Coulisse haftet nur für direkte Schäden (an Personen und/oder Sachen) des Kunden, die die direkte und ausschließliche Folge einer Coulisse zuzurechnenden Vertragsverletzung sind. Außerdem gelten die folgenden Beschränkungen:  
  • Indirekte Schäden, gleich welcher Ursache, sind niemals entschädigungsfähig. Unter "indirektem Schaden" sind zu verstehen: Bau- und Ausbaukosten, Transportkosten, Gewinn- und/oder Einkommensverluste, (Produktions- oder sonstige) Einbußen, Kosten für oder im Zusammenhang mit Betriebsstillständen oder Verspätungen, Strafen, Rabatte und/oder Zahlungen von Dritten (oder der Verlust derselben), und zwar im weitesten Sinne des Wortes;  
  • Direkte und/oder indirekte Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen und von Coulisse beauftragten Dritten verursacht wurden, sind in keinem Fall ersatzfähig;  
  • der von Coulisse zu ersetzende unmittelbare Schaden (Personen- und/oder Sachschäden) darf niemals den Betrag des in Rechnung gestellten und tatsächlich gezahlten Preises für die betreffenden Leistungen übersteigen.  
  1. Die Haftung von Coulisse übersteigt in keinem Fall den Betrag, der von ihrem Versicherer in dem betreffenden Fall tatsächlich gezahlt wurde.  
  2. Damit ein Recht auf Schadenersatz entsteht, muss der Kunde Coulisse nach dem Auftreten von Mängeln, Unzulänglichkeiten und/oder Schäden immer so schnell wie vernünftigerweise möglich, in jedem Fall aber innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Auftreten des Mangels, der Unzulänglichkeit und/oder des Schadens, ausführlich und schriftlich darüber informieren und alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um seinen Schaden zu begrenzen.  
  3. Unbeschadet des Vorstehenden gelten die Bestimmungen, die die Haftung von Coulisse in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken oder ausschließen, nicht, wenn sich die Haftung auf Schäden bezieht, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Coulisse oder ihrer Geschäftsführung verursacht wurden.  

Artikel 17 Höhere Gewalt 

  1. Unter höherer Gewalt wird verstanden: eine von Coulisse zu vertretende Vertragsverletzung, die nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und durch die die Erfüllung des Vertrages vorübergehend oder dauerhaft behindert wird, sowie, soweit nicht bereits darin enthalten, Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler oder regionaler (staatlicher) Stellen, Krieg oder Kriegsgefahr, Embargo, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- und Transportstörungen, Feuer, Blitzschlag, Naturkatastrophen, Wasserschäden, Stromausfall, Störungen der Kommunikations- und Telekommunikationsleitungen, Pandemien und Epidemien sowie andere schwerwiegende Störungen im Betrieb von Coulisse oder ihrer Lieferanten.  
  2. Wenn festgestellt wird, dass die Situation höherer Gewalt bei Coulisse oder einem von ihr beauftragten Dritten drei (3) Monate oder länger andauern wird, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung im Sinne dieses Artikels muss schriftlich erfolgen. 
  3. Höhere Gewalt auf Seiten von Coulisse oder einer oder mehrerer von Coulisse eingeschalteter Hilfspersonen oder Dritter und Lieferanten setzt die vertraglichen Verpflichtungen von Coulisse aus, solange die Situation höherer Gewalt andauert. Die Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag werden durch diese höhere Gewalt nicht ausgesetzt.  
  4. Coulisse übernimmt keine Haftung für direkte und/oder indirekte Schäden, Kosten und/oder Verluste beim Kunden und/oder bei Dritten, die durch höhere Gewalt seitens Coulisse oder einer der von ihr beauftragten Hilfspersonen, Dritten und Lieferanten verursacht werden oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, und ist daher nicht zum Ersatz dieser Schäden verpflichtet.   

Artikel 18 Beendigung des Vertrages 

  1. Der Kunde ist von Rechts wegen in Verzug, wenn er: - gegen irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt; - für insolvent erklärt wird, die Insolvenz anmeldet oder gegen ihn ein Insolvenzantrag gestellt wird, seinen Gläubigern einen privaten Vergleich (WHOA) anbietet, einen Zahlungsaufschub oder eine gesetzliche Umschuldungsregelung (WSNP) beantragt oder erwirkt, dies für ihn erklärt oder beantragt wird, seinen Geschäftsbetrieb verlegt oder die Kontrolle über ihn verliert, seine Rechtspersönlichkeit verliert oder er aufgelöst oder liquidiert wird. 
  2. In dem in Absatz 1 genannten Fall ist Coulisse berechtigt, vom Vertrag ohne Inverzugsetzung einseitig ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass Coulisse zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist und unbeschadet der sonstigen Rechte von Coulisse, einschließlich des Rechts auf vollständigen Ersatz ihres gesamten direkten und/oder indirekten Schadens. Die Beendigung des Vertrages im Sinne dieses Artikels hat schriftlich zu erfolgen. 
  3. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt des in diesem Artikel genannten Rücktritts bereits Leistung(en) in Ausführung des Vertrags erhalten hat, sind diese Leistung(en) und die damit verbundene(n) Zahlungsverpflichtung(en) nicht vom Rücktritt betroffen. Beträge, die Coulisse vor dem Rücktritt im Zusammenhang mit dem, was sie in Ausführung des Vertrags bereits geleistet und/oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben in vollem Umfang geschuldet und sind zum Zeitpunkt des Rücktritts sofort fällig und zahlbar.  

Artikel 19 Rechte am geistigem Eigentum 

  1. Alle Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte, die die Leistungen, Entwürfe, das Know-how, die im Rahmen eines zwischen Coulisse und dem Kunden geschlossenen Vertrags zur Verfügung gestellten Informationen und andere Dienstleistungen und/oder erbrachte Arbeiten im weitesten Sinne des Wortes betreffen (im Folgenden "IP-Rechte"), liegen ausschließlich bei Coulisse oder gegebenenfalls bei ihren Lizenzgebern.  
  2. Wenn ein Dritter Inhaber der IP-Rechte ist und dieser Dritte dem Kunden direkt oder indirekt Bedingungen für die Nutzung der IP-Rechte auferlegt, wird der Kunde diese Bedingungen stets einhalten. Auf schriftliches Ersuchen des Dritten wird Coulisse den Kunden über diese Bedingungen informieren.  
  3. Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte nur insoweit, als sie ihm ausdrücklich eingeräumt werden. Eine solche Zuweisung kann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch einen anderen Vertrag zwischen Coulisse und dem Kunden erfolgen.  
  4. Wenn der Kunde mit Coulisse vereinbart, dass Coulisse das Werk vervielfältigt, anpasst, weitergibt oder andere Handlungen vornimmt, garantiert der Kunde, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hält Coulisse für alle Schäden schadlos, die sich aus einer solchen Vereinbarung ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schäden, die Coulisse in diesem Zusammenhang entstehen, vollständig zu ersetzen.  
  5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf Schutzrechte - im weitesten Sinne des Wortes - in Bezug auf die Leistungen, Entwürfe, das Know-how, die Informationen und andere Dienstleistungen und/oder erbrachte Arbeiten zu entfernen oder zu verändern. Dies gilt auch für Hinweise auf deren vertraulichen Charakter und Geheimhaltung.  
  6. Wenn der Kunde eine Forderung oder ein anderes Schreiben von (einer) dritten Partei(en) im Zusammenhang mit den IP-Rechten erhält, ist der Kunde verpflichtet, Coulisse unverzüglich und ausführlich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt der Forderung und/oder des anderen Schreibens zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet Coulisse dem Kunden gegenüber in keiner Weise für Schäden, die der Kunde im Zusammenhang mit der Forderung und/oder dem betreffenden Schreiben erleidet. Nach Wahl von Coulisse führt Coulisse die Bearbeitung des Anspruchs und/oder des Schreibens selbst durch. Dies schließt die Durchführung eines Verfahrens und/oder den Abschluss eines Vergleichs ein. Wenn Coulisse beschließt, die Abwicklung selbst vorzunehmen, stellt der Kunde Coulisse hiermit alle dafür erforderlichen Vollmachten zur Verfügung. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, vollständig zu kooperieren und alle von Coulisse angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, um sich gegebenenfalls im Namen des Kunden gegen diese Forderung und/oder dieses Schreiben zu verteidigen.  
  7. Coulisse haftet nicht für Schäden des Kunden, die in irgendeiner Weise mit den Rechten des geistigen Eigentums oder mit der Verletzung von Rechten Dritter zusammenhängen.  
  8. Wenn der Kunde die Bestimmungen in diesem Artikel nicht einhält, verwirkt er eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von zehntausend Euro (EUR 10.000,-) pro Verstoß, unbeschadet der sonstigen Rechte von Coulisse, einschließlich des Rechts, vollständigen Schadenersatz und/oder Erfüllung zu fordern.  

Artikel 20 Information durch den Kunden 

  1. Der Kunde garantiert, dass alle Spezifikationen, Daten, Anweisungen, Prüfanforderungen, Erläuterungen, Änderungen, Ergänzungen, Anweisungen und sonstigen Informationen und Sachen, die er Coulisse zur Verfügung stellt, richtig und vollständig sind.  
  2. Der Kunde garantiert, dass er Eigentümer und/oder Eigentümerin der im vorstehenden Absatz beschriebenen Informationen und Sachen ist. Der Kunde garantiert außerdem, dass er (rechtzeitig) über alle erforderlichen Lizenzen, Erlaubnisse, Genehmigungen und/oder Zustimmungen verfügt, um Coulisse die im vorstehenden Absatz genannten Informationen und Sachen rechtmäßig zur Verfügung zu stellen und Coulisse zu ermöglichen, diese im weitesten Sinne zu erhalten, zu speichern und zu nutzen.  

Artikel 21 Vertraulichkeit 

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Informationsträger, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Vertrag ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln. Unter den oben genannten Informationen sind unter anderem zu verstehen: Informationen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte, Entwürfe, Know-how, Kunden, Preise, Dokumentation, Fotos, Zeichnungen, Bild- und Tonaufnahmen, Know-how und (andere) Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Daten, Anweisungen, Prüfvorschriften, Erläuterungen, Änderungen, Ergänzungen und Materialien, einschließlich Entwürfe, Kopien, Reproduktionen und Fehldrucke und dergleichen. Unter Informationsträgern sind zu verstehen: alle hergestellten und/oder gemeinsam genutzten Mittel, mit denen Informationen gespeichert und/oder übertragen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf schriftliche Dokumente, (Ton- und/oder Bild-)Material, CD-ROMs, DVDs, Formulare, optische Datenträger, digitale Datenbestandsverwaltungssysteme, Magnetbänder und -platten sowie andere Mittel, auf denen Daten aufgezeichnet sind oder werden können. Die oben beschriebenen Informationen und Datenträger werden im Folgenden als "vertrauliche Informationen" bezeichnet.  
  2. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Coulisse als Eigentümer und/oder Berechtigter (in Bezug auf) die vertraulichen Informationen, die sie mit dem Kunden teilt.  
  3. Soweit die vertraulichen Informationen personenbezogene Daten enthalten, dürfen die Parteien diese nur im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, verarbeiten.  
  4. Die Parteien dürfen die vertraulichen Informationen nur insoweit nutzen, weitergeben, vervielfältigen, verbreiten, veröffentlichen, bearbeiten und anderweitig verwerten, als dies für die Erfüllung einer zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarung erforderlich ist, es sei denn, die andere Partei hat zuvor schriftlich ihre Zustimmung erteilt.  
  5. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch für alle Personen, die in der Organisation der betreffenden Partei arbeiten.  
  6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die vertraulichen Informationen der übermittelnden Partei unverzüglich und soweit möglich in der Form, in der sie erlangt wurden, zur Verfügung zu stellen.   
  7. Der Kunde stellt Coulisse vor der Haftung, einschließlich Schäden infolge von Ansprüchen Dritter, im Zusammenhang mit den vertraulichen Informationen frei. 
  8. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels verwirkt die vertragsbrüchige Partei eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von zehntausend Euro (EUR 10.000,-) pro Verstoß, unbeschadet der sonstigen Rechte, die der nicht vertragsbrüchigen Partei zustehen, einschließlich des Rechts, vollständigen Schadensersatz und/oder die Erfüllung des Vertrags zu verlangen.   
  9. Wenn die Parteien vereinbaren, dass Coulisse vertrauliche Informationen aufbewahrt, und diesbezüglich keine Frist vereinbart wird, gilt dies für einen Zeitraum von höchstens einem (1) Jahr.   
  10. Wenn Coulisse mit dem Kunden eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen hat, ist der Text des NDA im Falle von Widersprüchen zwischen dem Text der NDA und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.  

Artikel 22 Auslegung 

  1. Wenn sich eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nicht oder nicht mehr rechtsgültig erweisen, bleiben der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen in Kraft. Die nicht oder nicht mehr rechtswirksamen Bestimmungen werden durch Bestimmungen ersetzt, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmungen möglichst nahe kommen.  
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden ins Deutsche, Englische, Polnische und Spanische übersetzt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen oder der Auslegung der niederländischen Fassung und einer Übersetzung ist der niederländische Text der Ausgangspunkt und hat Vorrang vor einer Übersetzung.  
  3. Die Tatsache, dass Coulisse nicht unter allen Umständen die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet keinesfalls, dass Coulisse auf das Recht verzichtet, die strikte Einhaltung in jedem Fall zu verlangen.  
  4. Wenn das Gesetz, der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Schriftform vorschreiben, ist diese Form auch für elektronisch übermittelte Mitteilungen, wie z. B. E-Mail oder das Portal von Coulisse, gewahrt. Für die Feststellung des Inhalts und des Empfangs von Mitteilungen auf elektronischem Wege ist das System von Coulisse maßgeblich.  

Artikel 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Angebote und Verträge, für die sie gelten, unterliegen dem niederländischen Recht. Das UN-Kaufrecht von 1980 (CISG) ist nicht anwendbar. 
  2. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Angebot und den Verträgen oder einer weiteren Vereinbarung ergeben, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht im Bezirk des Geschäftssitzes von Coulisse entschieden. In Abweichung von den Bestimmungen im vorigen Satz dieses Absatzes ist Coulisse weiterhin berechtigt, eine Streitigkeit dem nach dem Gesetz oder dem anwendbaren internationalen Vertrag zuständigen Gericht vorzulegen.  

B. BESONDERE BESTIMMUNGEN 

Die Artikel 24 bis einschließlich 29 finden neben den vorstehenden allgemeinen Bestimmungen Anwendung, sofern sich der Vertrag zwischen Coulisse und dem Kunden (auch) auf die Erbringung von Dienstleistungen wie Mess-, Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten ("Arbeiten") bezieht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Artikeln 24 bis 29 und anderen Artikeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Artikel 24 bis 29 Vorrang.  

Artikel 24 Pflichten des Kunden  

  1. Rechtzeitig vor der Ausführung der Arbeiten muss der Kunde sicherstellen, dass:   
  2. er Coulisse rechtzeitig alle für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, darunter u.a. die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Daten und Erlaubnisse (wie Genehmigungen und Zustimmungen), bautechnische und/oder aus der Gesundheits- und Sicherheitspolitik vorgeschriebene (Montage-)Vorschriften und Angaben zur Baustelle;   
  3. Coulisse ungehinderten Zugang zu dem Gebäude, der Baustelle und/oder dem/den Raum/Räumen hat , in dem/denen die Arbeiten ausgeführt werden sollen;   
  4. eine ausreichende Möglichkeit für die Anlieferung, Lagerung und/oder den Abtransport der gelieferten zu montierenden Produkte, der Baustoffe und Hilfsstoffe besteht;   
  5. dass Anschlussmöglichkeiten für elektrische Maschinen vorhanden sind und dass Beleuchtung, Heizung, Strom, Gas, Druckluft und Wasser vorhanden sind;   
  6. Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen richtig und vollständig sind und er stellt Coulisse vor Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit dieser Informationen ergeben. Der Kunde ist verpflichtet, Coulisse Änderungen seiner Situation unverzüglich mitzuteilen, damit Coulisse diese bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigen kann.  
  7. Der Kunde muss dafür sorgen, dass Coulisse die Arbeiten ungehindert ausführen kann.  
  8. Der notwendige Strom, Gas und Wasser gehen zu Lasten des Kunden.   
  9. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die baulichen Voraussetzungen für die Arbeiten in dem/den Gebäude(n) bzw. dem/den Ra(ä)um(en), in dem/denen die Arbeiten durchgeführt werden sollen, gegeben sind, insbesondere die erforderlichen Anschlüsse und Anschlusskapazitäten, die Statik von Böden, Wänden und Decken und/oder eine ausreichende Bohrtiefe für die Durchführung von Bohr- und Dübelarbeiten im Rahmen der Arbeiten. Ferner wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten in geschlossenen Räumen ohne erhöhte Korrosionsgefahr durchgeführt werden können, sofern nichts anderes vereinbart ist.  
  10. Coulisse erbringt keine Arbeiten im Zusammenhang mit elektrischen Anschlüssen, mit Ausnahme einer eventuell erforderlichen internen Verkabelung der von ihr gelieferten Leistungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die elektrischen Anschlüsse angemessen sind und dass die Anschlüsse sicher und fachmännisch ausgeführt wurden. 
  11. Der Kunde informiert Coulisse über die genaue Lage der für die Arbeiten durchzuführenden Bohrungen; dabei hat der Kunde dafür zu sorgen, dass sich an den geplanten Bohrstellen keine Leitungen in der Wand/Decke/Boden befinden, die durch die Bohrarbeiten beschädigt werden könnten. Coulisse ist nicht verpflichtet, die Lage der Leitungen selbst zu überprüfen, und Coulisse haftet nicht für Schäden, die sich aus der Beschädigung von Leitungen und/oder Kabeln ergeben.  
  12. Wenn der Kunde die vorgenannten Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Coulisse berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, bis der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. Außerdem hat Coulisse das Recht, den Vertrag  zu kündigen auch wenn die Arbeiten noch unvollständig ausgeführt sind. Die mit der Verzögerung verbundenen Kosten oder entgangenen Arbeitsstunden, die Kosten für die Ausführung zusätzlicher Arbeiten und alle anderen sich daraus ergebenden Folgen gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.  

Artikel 25 Verpflichtungen von Coulisse  

  1. Coulisse führt die Arbeiten mit der Sorgfalt eines guten Unternehmers aus.  
  2. Wenn die Art der Arbeiten dies rechtfertigt, wird Coulisse vor der Ausführung der Arbeiten eine Vermessung des Standorts durchführen.  
  3. Coulisse weist den Kunden auf Mängel in den vom Kunden oder in seinem Namen vorgeschriebenen Konstruktionen und Arbeitsmethoden und in den vom Kunden oder in seinem Namen erteilten Aufträgen und Anweisungen sowie auf Mängel an den vom Kunden zur Verfügung gestellten oder vorgeschriebenen Baumaterialien und Hilfsmitteln hin, sofern Coulisse diese bekannt sind.   
  4. Wenn eine Bezahlung auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeit vereinbart wurde, erstellt Coulisse Wochenberichte und legt sie dem Kunden vor. Die Wochenberichte enthalten Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden und den verarbeiteten Materialien. Wenn der Kunde mit dem Inhalt eines Wochenberichts nicht einverstanden ist, muss er dies Coulisse so schnell wie möglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt des Wochenberichts, schriftlich oder elektronisch unter Angabe von Gründen mitteilen. Verspätete Beanstandungen führen zum Erlöschen der diesbezüglichen Rechte des Kunden.  

Artikel 26 Kostensteigernde Bedingungen 

  1. Kostensteigernde Umstände sind Umstände: 
  2. die so beschaffen sind, dass die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens bei Vertragsabschluss nicht hätte berücksichtigt werden können 
  3. die nicht auf Coulisse zurückgeführt werden können und  
  4. die die Kosten des Werkes erhöhen.   
  5. Kostensteigernde Umstände berechtigen Coulisse zu einer Entschädigung für die daraus resultierenden Folgen.  
  6. Wenn Coulisse der Meinung ist, dass kostensteigernde Umstände eingetreten sind, informiert sie den Kunden schriftlich oder elektronisch. Die Parteien werden sich dann kurzfristig darüber abstimmen, ob kostensteigernde Umstände eingetreten sind und, falls ja, in welchem Umfang die Kostensteigerung gemäß den regulären Tarifen von Coulisse ausgeglichen wird. 
  7. Der Kunde hat das Recht, anstelle einer Entschädigung die Arbeiten zu beschränken oder zu vereinfachen, wenn und soweit dies für Coulisse und die Funktionalität des Entwurfs akzeptabel ist. Der vom Kunden in diesem Fall zu zahlende Betrag wird nach den Maßstäben von Treu und Glauben festgelegt.  
  8. Änderungen des Kunden am Vertrag oder an den Arbeiten werden - außer in dringenden Fällen - schriftlich oder elektronisch vereinbart. Das Fehlen eines schriftlichen oder elektronischen Auftrags hat keinen Einfluss auf den Anspruch von Coulisse auf Bezahlung zusätzlicher Arbeiten.   
  9. Wenn der Kunde mehr Arbeiten in Auftrag gibt, kann Coulisse 25 % des vereinbarten Betrags als Vorauszahlung in Rechnung stellen. Den restlichen Teil stellt Coulisse nach Abschluss der zusätzlichen Arbeiten oder mit der nächsten Teilrechnung in Rechnung.  

Artikel 27 Ausführungsfrist, Verzögerung der Fertigstellung 

  1. Wenn der Zeitraum, innerhalb dessen die Arbeiten zu erledigen sind, in Arbeitstagen ausgedrückt wird, ist unter einem Arbeitstag ein Kalendertag zu verstehen, es sei denn, er fällt auf einen allgemein anerkannten oder staatlich oder tarifvertraglich vorgeschriebenen Ruhetag, Feiertag, Urlaubstag oder sonstigen nicht individuellen Feiertag. Arbeitstage oder Halbtage gelten als nicht arbeitsfähig, wenn die Mehrheit der Arbeiter oder Maschinen aufgrund von Umständen, auf die Coulisse keinen Einfluss hat, nicht mindestens fünf Stunden lang arbeiten kann. 
  2. Coulisse hat Anspruch auf eine Verlängerung der Frist für die Fertigstellung der Arbeiten, wenn Coulisse aufgrund höherer Gewalt, vom Kunden zu vertretender Umstände oder aufgrund von Mehrarbeit nicht in der Lage ist, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist fertigzustellen. 
  3. Wenn der Beginn oder der Fortgang der Arbeiten durch Faktoren verzögert wird, die der Kunde zu vertreten hat, sind die sich daraus für Coulisse ergebenden Schäden und Kosten vom Kunden zu erstatten. 
  4. Wenn der Kunde für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt oder wenn er von einem Dritten rechtmäßig gepfändet wird, ist Coulisse berechtigt, die Arbeiten ohne weitere Ankündigung auszusetzen oder den Vertrag zu beenden, auch wenn die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind, es sei denn, diese Pfändung wird innerhalb eines Monats aufgehoben, unabhängig davon, ob sie gegen eine Sicherheit erfolgt. 

Artikel 28 Fertigstellung und Abnahme 

  1. Coulisse informiert den Kunden, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und die Leistungen zur Nutzung bereitstehen.  
  2. Die Leistungen und/oder Arbeiten gelten als vertragsgemäß geliefert, wenn die Leistungen dem Kunden gebrauchsfertig zur Verfügung gestellt wurden und/oder der Kunde darüber informiert wurde, dass die Arbeiten abgeschlossen sind und der Kunde die zu diesem Zweck vereinbarten Spezifikationen, Eigenschaften, Qualitäten usw. überprüft hat und der Lieferschein oder Arbeitsauftrag vom Kunden zur Genehmigung unterzeichnet wurde. 
  3. Die Sachen und/oder Arbeiten gelten auch dann als vertragsgemäß geliefert, wenn der Kunde Coulisse nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach der Bereitstellung der gebrauchsfertigen Sachen und/oder nach der Mitteilung über die Fertigstellung der Arbeiten kontrolliert oder reklamiert hat, oder so viel früher, wenn der Kunde die Leistungen - soweit möglich - bereits vor diesem Tag in Gebrauch genommen hat. 
  4. Beanstandet der Kunde die Leistung oder das Werk, so hat er dies schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Mängel zu tun, die den Grund für die Beanstandung bilden. Geringfügige Mängel, die in zumutbarer Weise innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden können, sind kein Grund zur Beanstandung. 
  5. Nach dem Tag, an dem die Leistungen und/oder Arbeiten als geliefert gelten, gehen die Leistungen und/oder Arbeiten auf das Risiko des Kunden über.  
  6. Noch nicht ausgeführte oder noch nicht abgeschlossene Arbeiten von Dritten, die vom Kunden oder in dessen Auftrag beauftragt wurden und die den ordnungsgemäßen Gebrauch der Leistung beeinträchtigen, berühren die Gebrauchs- und Lieferbereitschaft nicht. 
  7. Wünscht der Kunde nach der Lieferung Änderungen an den Leistungen und/oder Arbeiten, so gilt dies als zusätzliche Arbeit. Coulisse ist dann berechtigt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten und/oder die dafür aufgewendete Zeit gemäß Artikel 26 gesondert in Rechnung zu stellen. 
  8. Nach dem Tag, an dem das Werk als geliefert gilt, haftet Coulisse nicht mehr für Mängel des Werks. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Mangel handelt, der sich während eines vereinbarten Wartungszeitraums gezeigt hat und der vom Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte, es sei denn, Coulisse macht glaubhaft, dass der Mangel mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen dem Kunden zuzurechnenden Umstand zurückzuführen ist. Die Rüge wegen eines solchen Mangels ist unzulässig, wenn sie nach Ablauf von einem Jahr nach Ablauf der Wartungsfrist erhoben wird.  

Artikel 29 Aussetzung durch den Kunden, vorzeitige Kündigung 

  1. Der Kunde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten ganz oder teilweise auszusetzen. Die von Coulisse infolge der Aussetzung zu treffenden Vorkehrungen und die von Coulisse infolge der Aussetzung erlittenen Schäden sind vom Kunden zu vergüten.   
  2. Wenn während der Aussetzung Schäden am Werk entstehen, werden diese nicht von Coulisse getragen.   
  3. Dauert die Aussetzung länger als 14 Tage, kann Coulisse eine anteilige Zahlung für den ausgeführten Teil der Arbeiten und die gelieferten Leistungen verlangen. Auf die Baustelle gebrachtes, noch nicht verarbeitetes, aber von Coulisse bereits bezahltes Baumaterial wird berücksichtigt.   
  4. Dauert die Aussetzung der Arbeiten länger als drei Monate, ist Coulisse unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 18 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Arbeiten in einem unvollständigen Zustand zu belassen. In diesem Fall muss die Zahlung gemäß dem folgenden Absatz erfolgen.   
  5. Im Falle einer Aussetzung im Sinne des vorstehenden Absatzes oder im Falle einer (vorzeitigen) Beendigung des Vertrags durch den Kunden, obwohl die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind, hat Coulisse Anspruch auf die volle Vertragssumme, erhöht um die Kosten, die sie infolge der Nichtfertigstellung aufwenden musste, und verringert um die Kosten, die ihr durch die Aussetzung und/oder Beendigung erspart wurden. Coulisse ist berechtigt, anstelle der vorgenannten Forderung 10 % des Wertes des nicht fertig gestellten Teils der Arbeiten in Rechnung zu stellen.   
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